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Gesetzesvorstoß: Kindertöten vor der Geburt soll rechtmäßig werden

Parlamentarier der abgehalfterten Bundesregierung wollen im Hauruckverfahren die Tötung ungeborener Kinder noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar legalisieren.


Dazu wurde von Abgeordneten von SPD und Grünen ein Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Abtreibung bis zur zwölften Woche „rechtmäßig“, und nicht mehr „rechtswidrig, aber straffrei“ sein soll. Die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Tötung soll gestrichen werden. Die Kosten für die Tötung der ungeborenen Kinder sollen die Krankenkassen übernehmen. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden.


„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD. Eigentlich war der Angriff auf das Lebensrecht für kommendes Frühjahr geplant. Aber da sie nach der Neuwahl nicht mehr mit einer „progressiven Mehrheit“ im Parlament rechneten, so die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier, wurde der Vorstoß kurzfristig eingebracht.

In der ersten Dezemberwoche soll erstmals über die Vorlage debattiert werden, erläutert Carmen Wegge den Zeitplan. Eine Abstimmung könnte dann im Januar erfolgen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus von den Grünen unterstützt den Entwurf. Frauen müssten selbstbestimmt über den Umgang mit der Schwangerschaft entscheiden können – „und zwar ohne kriminalisiert zu werden“. Diese Haltung werde in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung und über alle Parteigrenzen hinweg geteilt, unterstellt sie. Laut ALfA hingegen wollen zwei Drittel der Deutschen nicht am § 218 rütteln.


Unser Brandbrief und Ihr Protest


Gegen diese menschenverachtende Ungeheuerlichkeit haben wir einen Brandbrief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.


Anrede, Ab wann ist ein Genozid ein Genozid? Allein seit 1990 sind in der Bundesrepublik Deutschland realistischen Schätzungen zufolge rund 10 Millionen unschuldige Kinder im Mutterleib getötet worden – und damit die gesamte Bevölkerung eines Landes wie Schweden oder Griechenland ausgelöscht. Diese Kinder und ihre Nachkommen fehlen eben. Während zeitgleich Bundeskanzler Olaf Scholz in alle Welt reist, um Hunderttausende „Arbeitskräfte“ anzuwerben, jüngst in Kenia, auf den Philippinen, in Vietnam und sogar in Nepal, „weil wir dringend Fachkräfte brauchen“, kreischen Abtreibungs-Lobbyisten nach der nächsten „Reform des Abtreibungsrechts“: Das Töten wehrloser Kinder soll einmal mehr als „rechtmäßig“ anerkannt werden, obwohl längst eine Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist. Noch nie in der deutschen Geschichte wurde die willkürliche Tötung Unschuldiger, einer spezifischen Gruppe von Menschen also, zu staatlichem Recht erklärt. Die Grausamkeit dieser barbarischen Idee offenbart das erschreckende menschenfeindliche Weltbild ihrer Proponenten. Stemmen Sie sich als Volksvertreter gegen diesen abscheulichen Tabubruch. Tun Sie Ihre Pflicht: Sorgen Sie dafür, dass die seit den 70er Jahren anhaltende Fehlentwicklung, die den blutigsten Massenmord unserer Geschichte zur Folge hat, ein Ende findet. Sie sind nicht gewählt, um Deutschland in den Selbstmord zu führen, sondern um Ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Mit freundlichem Gruß Sonja Dengler 1. Vorsitzende


Wir bitten Sie herzlich: Protestieren auch Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten: Schreiben Sie ihnen, rufen Sie sie an, sprechen Sie mit ihnen.

Hier finden Sie Ihre Abgeordneten: https://www.bundestag.de/abgeordnete



Weiterführende Informationen:


Was uns die Pränatalmedizin über den ungeborenen Menschen lehrt und was daraus für das Recht des Schwangerschaftsabbruchs folgt. faz.net „Rechtmäßige“ Abtreibung: Eine reale Gefahr. SPD und Grüne wollen den § 218 StGB schleifen. Ein Sturm im Wasserglas oder eine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben ungeborener Menschen? www.die-tagespost.de


„Es besteht die Gefahr, dass ein Gesetz beschlossen wird, durch das wegen der Entkriminalisierung der Abtreibung das Menschenrecht auf Leben in ein Recht auf Töten verwandelt wird.“ kath.net „Es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt.“ kath.net



„Ein tyrannischer Staat“

Auf diese Weise beschreitet die Demokratie ungeachtet ihrer Regeln den Weg eines substantiellen Totalitarismus. Der Staat ist nicht mehr das „gemeinsame Haus“, in dem alle nach den Prinzipien wesentlicher Gleichheit leben können, sondern er verwandelt sich in einen tyrannischen Staat, der sich anmaßt, im Namen einer allgemeinen Nützlichkeit — die in Wirklichkeit nichts anderes als das Interesse einiger weniger ist — über das Leben der Schwächsten und Schutzlosesten, vom ungeborenen Kind bis zum alten Menschen, verfügen zu können. Alles geschieht scheinbar ganz auf dem Boden der Legalität, zumindest wenn über die Gesetze zur Freigabe der Abtreibung und der Euthanasie nach den sogenannten demokratischen Regeln abgestimmt wird. In Wahrheit stehen wir lediglich einem tragischen Schein von Legalität gegenüber, und das demokratische Ideal, das es tatsächlich ist, wenn es denn die Würde jeder menschlichen Person anerkennt und schützt, wird in seinen Grundlagen selbst verraten: „Wie kann man noch von Würde jeder menschlichen Person reden, wenn die Tötung des schwächsten und unschuldigsten Menschen zugelassen wird? Im Namen welcher Gerechtigkeit begeht man unter den Menschen die ungerechteste aller Diskriminierungen, indem man einige von ihnen für würdig erklärt verteidigt zu werden, während anderen diese Würde abgesprochen wird?“. Wenn diese Zustände eintreten, sind bereits jene Dynamismen ausgelöst, die zum Zerfall eines echten menschlichen Zusammenlebens und zur Zersetzung der staatlichen Realität führen. Das Recht auf Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie zu fordern und es gesetzlich anzuerkennen heißt der menschlichen Freiheit eine perverse, abscheuliche Bedeutung zuzuschreiben: nämlich die einer absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen. Aber das ist der Tod der wahren Freiheit. (Johannes Paul II. in „Evangelium vitae“)

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